Navi Button
Bistum Chur

Update: Coronavirus – neue Verordnung bezüglich Zertifikatspflicht

Am 8. September 2021 hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen, die auch Gottesdienste ab Montag, 13. September, betreffen. In Ergänzung zu unserer diesbezüglichen Mitteilung vom 9. September teilen wir hiermit den Link zur Webseite der Schweizer Bischofskonferenz mit dem aktualisierten Rahmenschutzkonzept, welches auch für das Bistum Chur bindend ist:

https://www.bischoefe.ch/coronavirus-covid-19-ausweitung-der-zertifikatspflicht/

Bezüglich der Frage der Zertifikatspflicht für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt folgende Regelung:
Bei Gottesdiensten, welche eine Zertifikatspflicht verlangen (ab 50 Teilnehmenden, inkl. Mitwirkende), gilt für die mitwirkenden Freiwilligen (ab 16 Jahren) ebenfalls eine Zertifikatspflicht.

Die Seelsorgenden und die angestellten Mitarbeitenden, die am Gottesdienst aktiv mitwirken, haben die Pflicht, alles daran zu setzen, niemanden anzustecken. Wer sich aus berechtigten Gründen nicht impfen lassen möchte sollte sich testen lassen. Für diejenigen, die sich auch nicht testen lassen möchten gilt für die Dauer des ganzen Gottesdienstes eine Maskenpflicht (eine Dispens vom Tragen der Maske ist in diesem Fall nicht möglich).

Hier zusammenfassend die wichtigsten Regelungen für die Gottesdienste in Innenräumen:

Gottesdienste mit weniger als 50 Teilnehmenden (inkl. Mitwirkende):

  • die Kirche darf bis zu max 2/3 ihrer Kapazität besetzt werden;
  • es besteht Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren (Mitwirkende ausgeschlossen);
  • wenn möglich soll der Abstand von 1.5 m gewährleistet sein (ausgenommen Personen aus dem selben Haushalt);
  • die Kontaktangaben aller Teilnehmenden müssen erfasst werden (auch von jenen, die ein Zertifikat besitzen)

Gottesdienste mit mehr als 50 Teilnehmenden:

  • alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen ein Covid-19 Zertifikat vorzeigen;
  • es besteht keine Maskenpflicht;
  • es müssen keine Kontaktangaben erhoben werden.

Chur, 17. September 2021
Bischöfliche Kanzlei Chur